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Der typische Verlauf

Die wenigsten Menschen verunfallen und werden dadurch berufsunfähig. Die meisten von uns werden schlicht krank. Und ohne private Absicherung tun sich dann die ersten finanziellen Lücken bereits nach spätestens 6 Wochen auf.

Dann endet bei Angestellten nämlich die Lohnfortzahlung und es gibt das Krankengeld der Krankenkasse. Allerdings nicht in Höhe des vollen Nettogehalts.

Beispiel Angestellter

Bankkaufmann, 42 Jahre, 3600 € Brutto, Gehirntumor 20 Wochen krank, dann wird Berufsunfähigkeit festgestellt 

 

 

 

Die Tagegeldlücke hätte unser Bankkaufmann übrigens schon für ca. 7€ monatlich vermeiden können. mehr

Freiberufler und Selbständige

Bis auf einige Ausnahmen ( z.B. Ärzte oder Handwerksmeister in den ersten Jahren ) sind Selbständige nicht verpflichtet in die Rentenkasse oder eine vergleichbare Einrichtung einzuzahlen. Auch die Absicherung eines Tagegelds ist freiwillig, lediglich die Krankheitskostenversicherung ist Pflicht.

Sind Sie also selbständig und haben bisher an dieser Stelle gespart, ist die Rechnung ganz einfach : wenn sie krank oder berufsunfähig werden, bekommen sie keinen Pfennig. lassen Sie sich beraten