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Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung

Arbeitnehmer in Deutschland erhalten im Krankheitsfall von ihrem Arbeitgeber mindestens  für 6 Wochen volle Lohnfortzahlung. Bei gesetzlich Versicherten zahlt danach die Krankenkasse das sogenannte Krankengeld. Dieses entspricht in der Höhe 70 % vom Brutto bzw. 90 % vom Netto,je nachdem welche Summe geringer ist. Nach oben begrenzt wird es außerdem durch die Beitragsbemessungsgrenze. Von dieser Summe werden dann noch anteilig die Sozialversicherungsabgaben abgezogen, so dass sich schnell Lücken von mehreren Hundert Euro ergeben. Beispiel

Und : je besser Sie verdienen, desto größer ist die Lücke.

Das private Krankentagegeld

Mit einer privaten Krankentagegeldversicherung können Sie diese Lücke stopfen. Das ist oftmals sogar sehr viel günstiger als es sich die meisten vorstellen Beratung / Vergleich

 

Noch wichtiger ist die private Absicherung für Selbständige und Freiberufler, die keine Lohnfortzahlung bekommen und auch keinen automatischen Anspruch auf Krankengeld haben.  Hier gilt es, das Tagegeld durch die Auswahl der angemessenen Karenzzeit und bedarfsgerechter Tagegeldhöhe individuell sinnvoll zu gestalten. Auch eine kostensparende Staffelung mehrerer Tagegelder ist möglich sprechen Sie mit uns

Leistungsunterschiede

Was viele gar nicht wissen : Tagegeld ist nicht gleich Tagegeld, auch hier gibt es Unterschiede.

  • Leistung während Kuraufenthalt oder REHA
  • Alkoholklausel
  • Geltungsbereich
  • Kündigungsrechte
  • Leistung bei Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit
  • Prämie

das alles sind Punkte, die bei der Auswahl eine Rolle spielen könnten Beratung / Vergleich

Tagegeld und Berufsunfähigkeitsrente im Einklang

Krankentagegeld - und Rentenbezug schließen sich aus, es gibt immer nur eins von beiden. Manchmal ist die Abgrenzung aber gar nicht so einfach. Sind Sie nun zwar schon lange aber doch vorübergehend arbeitsunfähig oder sind Sie dauerhaft berufsunfähig ? Im ungünstigen Fall befindet Ihr Tagegeldversicherer, Sie sind berufsunfähig und Ihr BU-Versicherer glaubt fest daran, dass Sie bald wieder gesund und arbeitsfähig sind. Um hier Ärger zu vermeiden, kann es also sinnvoll sein, beides aus einer Hand abzusichern. Und es gibt Häuser, die genau das anbieten Beratung

Tagegeld und Steuern

Grundsätzlich sind sowohl private Tagegelder als auch das Krankengeld der gesetzlichen Kassen steuerfrei aber für das Krankengeld gilt der sogenannte Progressionsvorbehalt