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Die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung ( SBU )

Bei dieser Variante wird wirklich nur das Risiko der Berufsunfähigkeit abgesichert. Sonst nichts. Üblicherweise wird hier vereinbart die entstehenden Überschüsse direkt mit dem Beitrag zu verrechnen, d.h. Sie müssen nicht den eigentlich fälligen Tarifbeitrag bezahlen, sondern lediglich den um diese Überschüsse geminderten Zahlbeitrag. Bis auf Ausnahmen ist das die günstigste Variante.

Nicht alle Gesellschaften bieten eine SBU an, dann kommt die folgende Form ins Spiel:

Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Bei dieser Variante wird die Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung ( BUZ ) an eine Todesfallabsicherung angehängt. Sinnvoll für alle, die auch Hinterbliebene zu versorgen haben z. B Alleinerziehende mit kleinen Kindern oder Familienväter/Mütter. Auch bei dieser Form werden die Überschüsse meist sofort verrechnet. Ebenfalls eine günstige Variante, obwohl selbst hier die Trennung oft sinnvoll ist, denn nur weil die RLV preiswert ist, muss es die BUZ nicht sein und umgekehrt. Ein Vergleich lohnt auf jeden Fall.

Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Bei dieser Variante wird Kapitalbildung mit Risikoabsicherung verknüpft. Davon raten alle Verbraucherschützer ab und bis auf wenige Sonderfälle kann ich dem nur zustimmen. Der Beitrag für derartige Kombinationen ist meist ungleich höher, da ja ein Sparanteil zur BUZ dazu kommt und in finanziell kritischen Zeiten lassen sich dann diese beiden Komponenten  oftmals nicht mehr trennen. Im schlimmsten Fall werden Sie dann Ihre BU, die Sie gerne weitergeführt hätten, los, nur weil Sie die Rentenversicherung nicht mehr bezahlen können. Inzwischen gibt es Unternehmen, die diese Trennung im Nachgang möglich machen aber auch hier gilt: ein guter Rentenversicherer ist nicht gleich ein guter BU Versicherer. Lassen Sie sich dazu beraten.

Auf jeden Fall sinnvoll ist eine Beitragsbefreiung im BU-Fall für Ihre Altersversorgung.

Rürup-Rente mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Bei dieser Variante wird genau wie oben Kapitalbildung und Risikoabsicherung vermischt. Mit denselben negativen Konsequenzen aber für diese spezielle Kombination wird mit "Steuervorteilen" geworben. In der Tat ist es hier so, dass Sie auf diese Weise den Beitrag für Ihre BUZ absetzen können, wenn der Anteil am Gesamtbeitrag für die BUZ 49% nicht überschreitet, allerdings ist dann bei Bezug einer BU-Rente diese voll zu versteuern. Und ob das dann noch so vorteilhaft ist, bleibt dahin gestellt. Das kann man ausrechnen, sprechen Sie mit uns. Beratung